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Fehler des Landgerichts Köln sorgt für neue Abmahnwelle, diesmal bei Stream-guckern
#1
Dass die Nutzer von Tauschbörsen der Content-Mafia (den Rechteverwertern) ein Dorn im Auge sind, dürfte mittlerweile hinlänglich bekannt sein. Auch dass sich hier Anwaltskanzleien eine goldene Nase verdienen, indem sie Scheinangebote auf Tauschbörsen einstellen und IP-Daten der Zugriffe loggen, um anschließend mit Abmahnungen abzukassieren. Traurige Berühmtheit hat hierbei insbesondere die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) durch extrem dreiste Fälle erlangt (Versteigerung von ausstehenden Zahlungen, online-Pranger für Filesharer) und auch der Name des Musikers Moses Pelham fällt immer wieder in Zusammenhang mit U+C.
Was an der aktuellen Abmahnwelle besonders ist, ist die Tatsache, dass diesmal NICHT die Nutzer von Tauschbörsen betroffen sind, sondern die (angeblichen) Nutzer des kostenlosen Streaming-Portals "RedTube". Speziell werden hier zwei Fragen interessant:

Erstens: wie ist der Kläger (in diesem Fall ein schweizer Rechteverwerter) überhaupt an die IP-Adressen gekommen? Wenn RedTube die Daten nicht direkt herausgegeben hat, muss das nämlich auf illegalem Wege geschehen sein (z.B. durch Malware, wie Trojaner) und RedTube würde vermutlich den Teufel tun und einfach so die IP-Adressen rausrücken, allerdings gibt es dazu bisher weder von RedTube, noch vom Kläger ein Statement.

Zweitens: warum hat das Landgericht Köln die Herausgabe der zu den IP-Adressen passenden Anschriften gestattet? Die Antwort hierauf ist ebenso simpel wie schockierend: die Verantwortlichen im Landgericht Köln hatten keine Ahnung, was sie da tun. Ohne Anlass, sind sie automatisch davon ausgegangen, dass es sich wieder um IP-Adressen von Tauschbörsen-Nutzern handelte und haben deshalb reagiert wie immer.

Das positive an der ganzen Geschichte ist, dass jetzt hoffentlich Fakten geschaffen werden. Der entsprechende Artikel auf dessen Grundlage hier geklagt bzw. abgemahnt wird, besagt nämlich, dass nur Kopien aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen illegal sind. Da RedTube ebenso wie beispielsweise YouTube von Firmen / Filmemachern genutzt wird, um Ausschnitte oder ganze Filme zu Werbezwecken zu veröffentlichen, kann hier vom Durchschnittsnutzer auf keinen Fall erwartet werden, zwischen legalem und illegalem Material zu unterscheiden.
Desweiteren ist bis Heute zumindest juristisch noch nicht geklärt, ob das Streamen eines Videos überhaupt den Tatbestand des Erstellens einer Kopie erfüllt.
Problematisch dürfte sein, dass es sich bei RedTube um eine Pornoseite handelt, was vermutlich vor allem Familienväter dazu bringen wird, die Mahngebühren schnell und stillschweigend zu entrichten, um keine Aufmerksamkeit zu erregen und so wie man U+C kennengelernt hat, ist das auch genau die verfolgte Absicht.

Ich jedenfalls hoffe, dass sich hier genug Betroffene wehren und dass auch das Landgericht Köln einen ordentlichen Einlauf bekommt. Dieser Abmahn-Abzocke muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden!

Quellen: heise.de , golem.de
#2
Auf heise.de gibt es Neuigkeiten zu dem Fall

offenbar nimmt die Abmahnwelle größere Züge an, als alles bisher dagewesene und strotzt dabei so vor Fehlern, dass nicht eine einzige Abmahnung davon juristisch haltbar ist. Es ist ziemlich eindeutig, dass das Landgericht Köln bei den entsprechenden Anträgen durch unkorrekte Formulierungen getäuscht wurde (z.B. wurde von RedTube immer als "Download-Portal" geschrieben) und in den Abmahnungen selbst werden den Opfern ohne entsprechende Hinweise Unterlassungserklärungen aufgenötigt, die weit über das juristisch notwendige hinausgehen.
Viele interessante Details zu der juristischen Situation liefert auch telemedicus.info

Offenbar ist in Köln immer noch nicht bis zu jedem durchgedrungen, dass es diesmal nicht um filesharing geht. Anders kann ich mir die Aussage nicht erklären, dass hier das Ansehen eines Streams als "Urheberrechtsverletzung gewerblichen ausmaßes" gewertet wird...ich würde ja lachen, wenn es nicht so unglaublich deprimierend wäre...Neuland lässt grüßen.
#3
und es wird noch besser: U+C drohen laut golem.de damit, in naher Zukunft noch mehr Streaming-Portale zu überwachen und deutlich mehr Abmahnungen zu verschicken.
Das heißt, wenn unsere Judikative (oder noch besser, die Legislative) dem JETZT keinen Riegel vorschiebt, wird man hierzulande bald nicht mehr gefahrlos ein YouTube-Video ansehen können.
Prinzipiell ist es dann auch nur noch ein kleiner Schritt zur Abmahnung, vom Ansehen urheberrechtsgeschützter Bilder die zufällig illegalerweise auf irgendeiner Seite lagen, die man besucht hat.
#4
Warum schaffen wir das Internet nicht einfach wieder ab? Dann haben sich alle Probleme mit Urheberrechten und illegalen Downloads auf einen Schlag erledigt. Und die Abmahnanwälte gehen zum Jobcenter.
#5
Und den Ärger mit der NSA haben wir auch nicht mehr
#6
Oder die Musik und die Filme einfach alle vernichten und keine neuen mehr herrstellen. Spitzenvorschlag.
#7
(14.12.2013, 16:37)Die_Jessi schrieb: Warum schaffen wir das Internet nicht einfach wieder ab? Dann haben sich alle Probleme mit Urheberrechten und illegalen Downloads auf einen Schlag erledigt. Und die Abmahnanwälte gehen zum Jobcenter.


kannste aber nicht machen, was sollen die ganzen leute ohne handy et cetera, internet nur machen... Big Grin
#8
Früher hatten wir Bücher. Oder wir spielten draußen Fußball und anderes
#9
Also wenn hier erntshaft (!) über die Abschaffung von Internet und Co oder irgendwie andere wünschenswerte (?) Veränderungen diskutiert werden sollte, würde ich einen extra Beitrag dafür vorschlagen. Ansonsten finde ich diese Kommentare überflüssig und haben für mich nicht wirklich was mit dem Thema zu tun

zum Thema
Ich hoffe dass man sich wirklich mal damit auseinandersetzt, dass das bisher bekannte Urheberrecht durch das Internet so einfach nicht mehr korrekt angewendet werden kann. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass sich die Menschen großartig gegen diese Abmahnwelle und überhaupt dieses fragwürdige Umsetzen des Gesetzes auflehnen, denn wir schlucken doch inzwischen fast alles..Wir haben es gut genug in unserem Leben, und sind zu gemütlich, umuns mit anderen Menschen zu organisieren und wirklich etwas zu bewegen.
#10
ich drück es mal so aus:
In diesem Fall wird es wohl wenige Widersprüche gegen die Abmahnungen geben, weil es vielen Menschen peinlich sein wird, in der Öffentlichkeit eines Prozesses darüber zu sprechen, dass sie Pornos gesehen haben.
Ich hoffe, dass es genügend gibt, denen es nicht peinlich ist, tut ja nun wirklich jede® und dass diese Kanzlei damit ordentlich auf die Fresse fällt.


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