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Soziale Beratungsstelle o.Ä.
#1
Hey Smile

Kennt jemand eine gute Beratungsstelle für soziale Anliegen?

Ich beschreib euch mal kurz das Problem, damit ihr ungefähr wisst, was ich brauche:

Ich hab gerade ziemlich Stress mit den Ämtern und brauche ganz dringend Hilfe. Ich mache noch eine schulische Ausbildung, das Bafög, das ich bekomme, deckt nicht mal meine Miete.
Im August musste ich übergangsweise Hartz fear beantragen, zudem habe ich Anträge gestellt für einen Umzugswagen, neue Möbel etc. Außerdem hab ich beim Jobcenter dieses Spezielle Wohngeld für Bafög-Empfänger beantragt. Von denen habe ich bis heute nichts gehört, außer "ist in Bearbeitung" und "ich setze da ein dringend drunter!"....

So langsam bin ich am verzweifeln. Ich renne denen hinterher und mehr als das, was oben steht, kommt halt nicht von denen. Zusätzlich zur Schule habe ich 2 Nebenjobs, die bringen aber auch nicht sooo viel, dass ich damit überleben könnte. Klar könnte ich die aufgeben und mir eine 50% Stelle suchen, aber dann kann ich die Ausbildung knicken, weil keine Zeit mehr fürs Lernen bleibt, für Referate usw....
#2
BAföG und ergänzend Hartz IV – Alg II während der Ausbildung

Mit der Neuregelung der Bedarfsätze wurde mit Wirkung von Anfang des Jahres 2011 auch eine neue gesetzliche Regelung von BAföG und Hartz IV geschaffen (§ 27 SGB II), die in Einzelfällen dazu führen kann, dass Alg II während der Ausbildung gewährt wird.

Die bisherigen Regelungen wurden erheblich konkretisiert und systematisiert; außerdem wurde die entsprechende Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (BSG) teilweise berücksichtigt.

Danach ist es gem. § 27 Abs. 1-3 SGB II nunmehr ausdrücklich möglich, dass Auszubildende ergänzend Hartz IV-Leistungen erhalten können (für Mehrbedarf z.B. wegen einer medizinisch erforderlichen kostenaufwendigen Ernährung und in bestimmten Fällen als Zuschuss für die Unterkunft und Heizung).

Weiterhin können gem. § 27 Abs. 4 SGB II für Ausbildungen in Form von Darlehen in Höhe des vollen Regelbedarfs und der Unterkunftskosten zzgl. der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geleistet werden, wenn der weiter bestehende Regelausschluss von SGB II-Leistungen gem. § 7 Abs. 5 SGB II von dem Grunde nach BAföG-förderungsfähigen Ausbildungen eine besondere Härte bedeuten würde.
Der Begriff der “besonderen Härte” ist in der Rechtsprechung schon erheblich konkretisiert worden. Beispielsweise soll eine solche Härte gegeben sein, bei bestimmten Fällen von Schwangerschaft, Alleinerziehenden, Behinderung, akuten Notlagen im Studienabschluss etc.

Die Gewährung dieser Ermessensleistungen dürfte allerdings auf erhebliche Gegenwehr der JobCenter-Verwaltungen stoßen, so dass ein erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden sollte.

Übrigens gelten die Leistungen zur Ausbildung gem. § 27 SGB II formal nicht als Arbeitslosengeld II. quelle



du meinst bestimmt das mit dem speziellen wohngeld. des weiteren meinst du einen antrag auf erstausstattung oder?


- telefon 115
- diese möglichkeit
- amt für soziale dienste
- Beratungsstelle
- untätigkeitsklage - ein sachbearbeiter or what ever kann einen antrag in einer woche bearbeiten oder auch erst nach fast drei monaten, kommt einerseits auf sein arbeitsvolumen an und andererseits sind es auch nur menschen.
#3
Ja, genau. Das habe ich bereits im September beantragt. Und jetzt, wo ich das wieder lese, genau der Paragraph § 27 Abs. 1-3 SGB II steht auch so in meinem Antrag.

Zum Antrag auf Erstausstattung jein. Es waren nur einige Möbel, für die ich die Kostenübernahme beantragt habe.

Ich habe selbst noch ein bisschen im Internet geforscht, mich heute in der Schule bei meiner Schulleiterin informiert.
Am Donnerstag geh ich dann mal zur Beratungsstelle der Caritas ich denke, danach gehts zum Sozialgericht und ich werde das Jobcenter verklagen.
Noch komme ich, dank der Bafög- und Kindergeldnachzahlungen gut über die Runden. Aber ab Januar ist dann eben Schluss und bis dahin muss halt was passiert sein...
#4
beratungsstelle der caritas, ja dies kannst du machen. zur erstausstattung kann ich nichts weiter sagen, da du jein schreibst und man jene nur bei erstbezug einer ersten eigenen wohnung bekommt bzw. die schon bezogen hat. es gibt zwar noch weitere anwartsgründe, allerdings dürften jene hier für diesen sachverhalt keine rolle spielen.


rest edit by gp...
#5
gp, bitte füge deinen Texten doch eine Quellenangabe bei. Und wenn es zitiert ist, markiere es doch als solches. Ich glaube wir haben hier alle nur wenig Ahnung davon, inwieweit es erlaubt ist, in Foren so viel Fremdtext einzufügen und allgemein ist es immer netter, Quellenangaben zu machen. Danke :-)


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