10.12.2013, 12:02
Dass die Nutzer von Tauschbörsen der Content-Mafia (den Rechteverwertern) ein Dorn im Auge sind, dürfte mittlerweile hinlänglich bekannt sein. Auch dass sich hier Anwaltskanzleien eine goldene Nase verdienen, indem sie Scheinangebote auf Tauschbörsen einstellen und IP-Daten der Zugriffe loggen, um anschließend mit Abmahnungen abzukassieren. Traurige Berühmtheit hat hierbei insbesondere die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) durch extrem dreiste Fälle erlangt (Versteigerung von ausstehenden Zahlungen, online-Pranger für Filesharer) und auch der Name des Musikers Moses Pelham fällt immer wieder in Zusammenhang mit U+C.
Was an der aktuellen Abmahnwelle besonders ist, ist die Tatsache, dass diesmal NICHT die Nutzer von Tauschbörsen betroffen sind, sondern die (angeblichen) Nutzer des kostenlosen Streaming-Portals "RedTube". Speziell werden hier zwei Fragen interessant:
Erstens: wie ist der Kläger (in diesem Fall ein schweizer Rechteverwerter) überhaupt an die IP-Adressen gekommen? Wenn RedTube die Daten nicht direkt herausgegeben hat, muss das nämlich auf illegalem Wege geschehen sein (z.B. durch Malware, wie Trojaner) und RedTube würde vermutlich den Teufel tun und einfach so die IP-Adressen rausrücken, allerdings gibt es dazu bisher weder von RedTube, noch vom Kläger ein Statement.
Zweitens: warum hat das Landgericht Köln die Herausgabe der zu den IP-Adressen passenden Anschriften gestattet? Die Antwort hierauf ist ebenso simpel wie schockierend: die Verantwortlichen im Landgericht Köln hatten keine Ahnung, was sie da tun. Ohne Anlass, sind sie automatisch davon ausgegangen, dass es sich wieder um IP-Adressen von Tauschbörsen-Nutzern handelte und haben deshalb reagiert wie immer.
Das positive an der ganzen Geschichte ist, dass jetzt hoffentlich Fakten geschaffen werden. Der entsprechende Artikel auf dessen Grundlage hier geklagt bzw. abgemahnt wird, besagt nämlich, dass nur Kopien aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen illegal sind. Da RedTube ebenso wie beispielsweise YouTube von Firmen / Filmemachern genutzt wird, um Ausschnitte oder ganze Filme zu Werbezwecken zu veröffentlichen, kann hier vom Durchschnittsnutzer auf keinen Fall erwartet werden, zwischen legalem und illegalem Material zu unterscheiden.
Desweiteren ist bis Heute zumindest juristisch noch nicht geklärt, ob das Streamen eines Videos überhaupt den Tatbestand des Erstellens einer Kopie erfüllt.
Problematisch dürfte sein, dass es sich bei RedTube um eine Pornoseite handelt, was vermutlich vor allem Familienväter dazu bringen wird, die Mahngebühren schnell und stillschweigend zu entrichten, um keine Aufmerksamkeit zu erregen und so wie man U+C kennengelernt hat, ist das auch genau die verfolgte Absicht.
Ich jedenfalls hoffe, dass sich hier genug Betroffene wehren und dass auch das Landgericht Köln einen ordentlichen Einlauf bekommt. Dieser Abmahn-Abzocke muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden!
Quellen: heise.de , golem.de
Was an der aktuellen Abmahnwelle besonders ist, ist die Tatsache, dass diesmal NICHT die Nutzer von Tauschbörsen betroffen sind, sondern die (angeblichen) Nutzer des kostenlosen Streaming-Portals "RedTube". Speziell werden hier zwei Fragen interessant:
Erstens: wie ist der Kläger (in diesem Fall ein schweizer Rechteverwerter) überhaupt an die IP-Adressen gekommen? Wenn RedTube die Daten nicht direkt herausgegeben hat, muss das nämlich auf illegalem Wege geschehen sein (z.B. durch Malware, wie Trojaner) und RedTube würde vermutlich den Teufel tun und einfach so die IP-Adressen rausrücken, allerdings gibt es dazu bisher weder von RedTube, noch vom Kläger ein Statement.
Zweitens: warum hat das Landgericht Köln die Herausgabe der zu den IP-Adressen passenden Anschriften gestattet? Die Antwort hierauf ist ebenso simpel wie schockierend: die Verantwortlichen im Landgericht Köln hatten keine Ahnung, was sie da tun. Ohne Anlass, sind sie automatisch davon ausgegangen, dass es sich wieder um IP-Adressen von Tauschbörsen-Nutzern handelte und haben deshalb reagiert wie immer.
Das positive an der ganzen Geschichte ist, dass jetzt hoffentlich Fakten geschaffen werden. Der entsprechende Artikel auf dessen Grundlage hier geklagt bzw. abgemahnt wird, besagt nämlich, dass nur Kopien aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen illegal sind. Da RedTube ebenso wie beispielsweise YouTube von Firmen / Filmemachern genutzt wird, um Ausschnitte oder ganze Filme zu Werbezwecken zu veröffentlichen, kann hier vom Durchschnittsnutzer auf keinen Fall erwartet werden, zwischen legalem und illegalem Material zu unterscheiden.
Desweiteren ist bis Heute zumindest juristisch noch nicht geklärt, ob das Streamen eines Videos überhaupt den Tatbestand des Erstellens einer Kopie erfüllt.
Problematisch dürfte sein, dass es sich bei RedTube um eine Pornoseite handelt, was vermutlich vor allem Familienväter dazu bringen wird, die Mahngebühren schnell und stillschweigend zu entrichten, um keine Aufmerksamkeit zu erregen und so wie man U+C kennengelernt hat, ist das auch genau die verfolgte Absicht.
Ich jedenfalls hoffe, dass sich hier genug Betroffene wehren und dass auch das Landgericht Köln einen ordentlichen Einlauf bekommt. Dieser Abmahn-Abzocke muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden!
Quellen: heise.de , golem.de